Was ist Kindertagespflege?

In der Regel betreut eine Tagespflegeperson bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt.
Je nach Landesregelung ist es auch möglich, im Verbund zweier oder mehrerer Tagespflegepersonen mehr als fünf Kinder zu betreuen.
Die kleine Gruppe und die Familienähnlichkeit zeichnet die Kindertagespflege aus.
Um Kinder in Tagespflege betreuen zu können, ist eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes nötig.

Die Vorteile der Kindertagespflege:
Aus pädagogischer Sicht ist die Betreuung in der Kleingruppe, wie sie nur die Kindertagespflege bietet, für die Entwicklung von Kindern unter 3 Jahren ideal.
Die Nähe der Tagespflegeperson gibt den Kindern Sicherheit und Orientierung, Flexibilität hilft Eltern bei der Organisation ihres Alltags und der Kinderbetreuung.


  • Die Vorteile der Kindertagespflege:

Aus pädagogischer Sicht ist die Betreuung in der Kleingruppe, wie sie nur die Kindertagespflege bietet, für die Entwicklung von Kindern unter 3 Jahren ideal. Die Nähe der Tagespflegeperson gibt den Kindern Sicherheit und Orientierung, Flexibilität hilft Eltern bei der Organisation ihres Alltags und der Kinderbetreuung.






die Tagespflegeperson begleitet die Kinder in ihrer Entwicklung. Sie plant pädagogische Angebote, fördert die Bildung der Kinder, ermöglicht ihnen, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt kennenzulernen. Die Kinder spielen gemeinsam mit anderen Kindern und lernen im sozialen Miteinander Grundlegendes, um sich in unserer Gesellschaft zurechtzufinden. Im familiären Umfeld erfahren Kinder Alltagsbildung, die Voraussetzung für schulische Bildung ist.
Kindertagespflege ist der Krippe oder Kindergarten gleichgesetzt!!


  • Als Angebot der Jugendhilfe ist die Kindertagespflege für Eltern in der Regel nicht teurer als ein Platz in einer Kindertageseinrichtung. Die Tagespflegeperson erhält vom öffentlichen Jugendhilfeträger u.a. ein Entgelt für Ihre Leistung und die Erstattung der Sachkosten. In der privat vereinbarten Kindertagespflege wird das Entgelt zwischen Tagesmutter/Tagesvater und Eltern verhandelt.


  • Adresse des zuständigen Jugendamtes :


Stadt Herzogenrath
Rathausplatz 1
52134 Herzogenrath
Frau von Wnuck
Telefonnummer: 02406/83533